Working Holiday Visa beantragen: der Schritt-für-Schritt-Plan

Wenn Sie ein Working Holiday Visa beantragen möchten, erledigen Sie das vollständig online bei Immigration New Zealand – in vier übersichtlichen Schritten: Dokumente zusammenstellen, Antrag einreichen und bezahlen, auf die Entscheidung warten und Ihr eVisa erhalten.

Für deutsche und österreichische Antragsteller gilt: Sie müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein, und die Kosten betragen ab NZD 770. Das erforderliche Guthaben unterscheidet sich je nach Staatsangehörigkeit.

In diesem Schritt-für-Schritt-Plan lesen Sie genau, was Sie in jedem Schritt erledigen müssen, welche Voraussetzungen gelten und was Sie nach der Genehmigung mit dem Visum tun dürfen.

Was ist das Working Holiday Visa für Neuseeland?

Das Working Holiday Visa richtet sich an junge Staatsangehörige von Ländern mit einer entsprechenden Vereinbarung mit Neuseeland, darunter Deutschland und Österreich. Es ist in erster Linie für einen Urlaub gedacht, erlaubt aber auch Arbeiten und Studieren. Sie können länger bleiben als mit einem regulären Visitor Visa für Neuseeland, sofort mit der Arbeit beginnen und beliebig oft ein- und ausreisen, solange das Visum gültig ist.

Eine ausführliche Erklärung zum Visum selbst, inklusive aller Voraussetzungen und Hintergrundinformationen, finden Sie im kompletten Guide zum Working Holiday Visa. Dieser Artikel konzentriert sich speziell auf den Antragsprozess, Schritt für Schritt.

Rucksacktourist auf Wanderweg in Neuseeland mit Bergen im Hintergrund

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Working Holiday Visa?

Bevor Sie ein Working Holiday Visa beantragen, prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Für deutsche und österreichische Antragsteller gelten die folgenden Bedingungen.

  • Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt.
  • Sie besitzen die deutsche oder österreichische Staatsangehörigkeit; für Schweizer Staatsangehörige besteht keine entsprechende Vereinbarung mit Neuseeland.
  • Sie können dieses Visum nur einmal erhalten, auch wenn Sie es nie genutzt haben.
  • Sie sind bei guter Gesundheit, von unbescholtenem Verhalten und haben einen nachvollziehbaren Grund für Ihre Reise nach Neuseeland.
  • Sie können das erforderliche Guthaben nachweisen: mindestens NZD 4.200 für deutsche und mindestens NZD 2.250 für österreichische Antragsteller.
  • Sie verfügen über eine umfassende Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer.
  • Sie beabsichtigen, Neuseeland am Ende Ihres Aufenthalts wieder zu verlassen.

Der Schritt-für-Schritt-Plan: Working Holiday Visa beantragen in 4 Schritten

Im Folgenden finden Sie die vier Schritte der offiziellen Online-Beantragung bei Immigration New Zealand.

Schritt 1: Dokumente zusammenstellen

Stellen Sie sicher, dass Sie alle unten genannten Dokumente rechtzeitig vollständig vorliegen haben, beispielsweise mithilfe einer praktischen Checkliste für die Neuseeland-Reise. So vermeiden Sie Verzögerungen bei Ihrem Antrag.

  • Ein gültiger Reisepass, der nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
  • Gegebenenfalls übersetzte Polizei- und medizinische Zeugnisse, sofern verlangt.
  • Gegebenenfalls eine Röntgenaufnahme oder medizinische Untersuchung, sofern verlangt.
  • Nachweis des erforderlichen Guthabens: mindestens NZD 4.200 für deutsche und mindestens NZD 2.250 für österreichische Antragsteller.
  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung.
  • Nachweis, dass Sie Neuseeland wieder verlassen können, zum Beispiel ein Flugticket.
Dokumente und Reiseutensilien für einen Visumantrag vorbereitet

Schritt 2: Antrag online einreichen

Der Antrag wird online und auf Englisch über ein Konto bei Immigration New Zealand eingereicht. Ein Jobangebot benötigen Sie für die Beantragung nicht.

Die Kosten betragen ab NZD 770, sowohl für deutsche als auch für österreichische Antragsteller. Zusätzlich gilt für das Working Holiday Visa eine separate International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) von NZD 100, ebenso wie bei der NZeTA.

Schritt 3: Auf die Entscheidung von Immigration New Zealand warten

80 % der Anträge werden innerhalb von 2 Wochen bearbeitet. Diesen Prozess können Sie nicht beschleunigen. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Schritt 4: Status prüfen und eVisa erhalten

Sie prüfen den Status Ihres Antrags über Ihr Konto bei Immigration New Zealand. Bei Genehmigung erhalten Sie ein eVisa, das mit Ihrem Reisepass verknüpft ist.

Wichtig: Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums zum ersten Mal nach Neuseeland reisen. Tun Sie dies nicht, verfällt das Visum, und eine erneute Beantragung ist nicht möglich.

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Was dürfen Sie mit dem Working Holiday Visa in Neuseeland tun?

Mit einem genehmigten Working Holiday Visa dürfen Sie für einen Arbeitgeber auf Basis eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags arbeiten, jedoch keine Festanstellung annehmen und kein eigenes Unternehmen führen.

  • Studieren oder eine Ausbildung absolvieren ist für insgesamt maximal 6 Monate während Ihres Aufenthalts erlaubt.
  • Sobald Sie angekommen sind, dürfen Sie beliebig oft ein- und ausreisen, solange das Visum gültig ist.
  • Deutsche Antragsteller dürfen bis zu 12 Monate bleiben, österreichische Antragsteller bis zu 6 Monate.

Kosten und Voraussetzungen für Deutschland und Österreich im Überblick

Da sich einige Bedingungen je nach Staatsangehörigkeit unterscheiden, finden Sie hier die wichtigsten Eckdaten für deutsche und österreichische Antragsteller im Vergleich.

VoraussetzungDeutschlandÖsterreich
Alter18 bis 30 Jahre18 bis 30 Jahre
KostenAb NZD 770Ab NZD 770
Erforderliches GuthabenMindestens NZD 4.200Mindestens NZD 2.250
Maximale Aufenthaltsdauer12 Monate6 Monate
Bearbeitungszeit80 % innerhalb von 2 Wochen80 % innerhalb von 2 Wochen
EinreisefristInnerhalb von 12 Monaten nach AusstellungInnerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein Jobangebot, um das Working Holiday Visa zu beantragen?

Nein, Sie benötigen kein Jobangebot, um das Working Holiday Visa für Neuseeland zu beantragen.

Wie viel Guthaben muss ich für das Working Holiday Visa nachweisen?

Deutsche Antragsteller müssen mindestens NZD 4.200 nachweisen, österreichische Antragsteller mindestens NZD 2.250.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

80 Prozent der Anträge werden von Immigration New Zealand innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.

Wie lange darf ich mit diesem Visum in Neuseeland bleiben?

Deutsche Antragsteller dürfen bis zu 12 Monate bleiben, österreichische Antragsteller bis zu 6 Monate.

Kann ich das Working Holiday Visa mehrmals beantragen?

Nein, Sie können dieses Visum nur einmal erhalten, auch wenn Sie es nie genutzt haben.

Innerhalb welcher Frist muss ich nach der Genehmigung nach Neuseeland reisen?

Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums zum ersten Mal nach Neuseeland reisen, sonst verfällt das Visum.

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