Kosten Working Holiday Visa Neuseeland: alle Beträge im Überblick
Die Kosten für das Working Holiday Visa für Neuseeland setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: den eigentlichen Antragskosten, einer verpflichtenden Abgabe für Naturschutz und Tourismus (IVL) und dem Guthaben, das Sie nachweisen müssen.
Für deutsche und österreichische Staatsangehörige betragen die Antragskosten ab NZD $770, zuzüglich der verpflichtenden IVL-Abgabe von NZD $100. Das zusätzlich erforderliche Guthaben unterscheidet sich je nach Staatsangehörigkeit und wird weiter unten im Detail erläutert.
In diesem Artikel sehen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen, worauf Sie achten sollten und wie sich die Kosten des Working Holiday Visa zu anderen Optionen für einen Neuseeland-Aufenthalt verhalten.
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Antragskosten für das Working Holiday Visa
Die Antragskosten für das Working Holiday Visa betragen ab NZD $770 – sowohl für deutsche als auch für österreichische Antragsteller. Diesen Betrag bezahlen Sie online, wenn Sie Ihren Antrag über Ihr Konto bei Immigration New Zealand einreichen.
Achten Sie bei der Antragstellung auch auf die weiteren Voraussetzungen. Für beide Staatsangehörigkeiten gilt eine Altersgrenze von 18 bis 30 Jahren, die bereits bei der Einreichung des Antrags geprüft wird. Für Schweizer Staatsangehörige besteht derzeit keine Working-Holiday-Vereinbarung mit Neuseeland, sodass dieses Visum für sie nicht zur Verfügung steht.
Die Antragskosten sind ein fester Tarif der neuseeländischen Regierung und gelten unabhängig von eventuellen Servicegebühren, falls Sie die Antragstellung über einen Vermittler abwickeln lassen.
IVL: die verpflichtende Zusatzgebühr
Neben den Antragskosten gilt eine separate Abgabe, die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL), in Höhe von NZD $100. Diese Touristenabgabe ist beim Working Holiday Visa verpflichtend, genau wie bei der NZeTA.
Die IVL wird für Naturschutz- und Tourismusprojekte in Neuseeland verwendet und wird separat von den regulären Antragskosten berechnet.
Die gesamten Behördenkosten belaufen sich damit auf mindestens NZD $870 (Antragskosten plus IVL).
Nachweis über ausreichendes Guthaben
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichend Guthaben verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in Neuseeland zu decken. Für deutsche Antragsteller gilt ein Mindestbetrag von NZD $4.200, für österreichische Antragsteller NZD $2.250.
Dieser Betrag ist kein Kostenpunkt, den Sie bezahlen, sondern ein Guthaben, das Sie bei Ihrem Antrag nachweisen müssen.
Als anerkannter Nachweis gelten unter anderem Bargeld, Reiseschecks, Bankschecks (bank drafts) und eine anerkannte Kreditkarte mit ausreichendem verfügbarem Kreditrahmen.

Weitere Kosten, die Sie einplanen sollten
Eine umfassende Krankenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts ist verpflichtend. Die Kosten dafür hängen von Ihrem Versicherer und Ihrer persönlichen Situation ab; wenden Sie sich für eine aktuelle Prämienangabe an Ihren Versicherer oder die offizielle Website.
Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können zusätzlich Kosten für ein Führungszeugnis oder eine ärztliche Untersuchung anfallen. Diese Kosten werden nicht von Immigration New Zealand festgelegt und können je nach Land und Anbieter variieren; wenden Sie sich für die aktuellen Gebühren an die ausstellende Stelle. Eine Übersicht der Voraussetzungen für das Working Holiday Visa zeigt, welche Nachweise im Einzelnen gefordert werden.
Denken Sie außerdem an die Kosten für Ihr Flugticket, da Sie nachweisen müssen, dass Sie beabsichtigen, Neuseeland wieder zu verlassen. Ein ausführlicher kompletter Guide zum Working Holiday Visa hilft Ihnen, alle Voraussetzungen und Kosten im Zusammenhang zu betrachten.
Passgültigkeit bei der Antragstellung
Ihr Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.
Diese Anforderung gilt unabhängig von den individuellen Kosten und ist eine der formalen Voraussetzungen für die Antragstellung.
Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses daher rechtzeitig, bevor Sie den Antrag einreichen.
Wie und wann bezahlen Sie die Kosten?
Die Antragstellung erfolgt in 4 Schritten: Dokumente zusammenstellen, den Antrag online auf Englisch einreichen und die Kosten über Ihr Konto bezahlen, auf die Entscheidung warten und abschließend den Status prüfen. Ein vollständiger Schritt-für-Schritt-Plan zur Antragstellung zeigt genau, welche Dokumente Sie in welchem Schritt benötigen.
Sie bezahlen die Antragskosten und die IVL-Abgabe in dem Moment, in dem Sie den Online-Antrag einreichen.
80 % der Anträge werden sowohl für deutsche als auch für österreichische Antragsteller innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.
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Kosten im Vergleich: Working Holiday Visa vs. andere Optionen
Im Vergleich zu den Kosten der NZeTA, die zusammen mit der IVL bei NZD $117 bis $123 liegen, ist das Working Holiday Visa teurer. Dafür dürfen Sie mit diesem Visum arbeiten und deutlich länger in Neuseeland bleiben.
Im Vergleich zum Visitor Visa, das ab NZD $441 kostet, liegen die Kosten des Working Holiday Visa ebenfalls höher. Mit dem Working Holiday Visa dürfen Sie arbeiten, während dies beim Visitor Visa nicht erlaubt ist.
| Visum | Kosten (ab) | Arbeiten erlaubt | Maximale Aufenthaltsdauer |
|---|---|---|---|
| Working Holiday Visa (Deutschland) | NZD $870 (inkl. IVL) | Ja | 12 Monate |
| Working Holiday Visa (Österreich) | NZD $870 (inkl. IVL) | Ja | 6 Monate |
| NZeTA | NZD $117–$123 (inkl. IVL) | Nein | Siehe offizielle Website |
| Visitor Visa | ab NZD $441 | Nein | Siehe offizielle Website |

Häufig gestellte Fragen
Die Antragskosten betragen ab NZD $770, zuzüglich der verpflichtenden IVL-Abgabe von NZD $100. Damit belaufen sich die gesamten Behördenkosten auf mindestens NZD $870.
Ja, deutsche Antragsteller müssen mindestens NZD $4.200 nachweisen, österreichische Antragsteller mindestens NZD $2.250, um für das Working Holiday Visa infrage zu kommen.
Ja, eine umfassende Krankenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts ist verpflichtend, auch wenn die genauen Kosten dafür nicht feststehen.
Ja, die IVL von NZD $100 ist eine separate verpflichtende Abgabe zusätzlich zu den Antragskosten des Working Holiday Visa.
Ihr Reisepass muss bei der Antragstellung noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.
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