Working Holiday Visa Voraussetzungen: wer kommt infrage?

Das Working Holiday Visa für Neuseeland richtet sich an deutsche und österreichische Reisende zwischen 18 und 30 Jahren, die während ihres Aufenthalts auch arbeiten oder studieren möchten. Um infrage zu kommen, müssen Sie bestimmte Working Holiday Visa Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehören ein gültiger Reisepass, ausreichend Geld für den Lebensunterhalt und eine umfassende Krankenversicherung. Auf dieser Seite erfahren Sie genau, welche Voraussetzungen gelten, damit Sie schon vorab wissen, ob Sie infrage kommen, bevor Sie den Antrag stellen.

Wir sind eine unabhängige Serviceplattform, die Sie bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags unterstützt. Die endgültige Beurteilung Ihres Antrags erfolgt immer durch Immigration New Zealand.

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Für wen ist das Working Holiday Visa gedacht?

Das Working Holiday Visa ist für junge Staatsangehörige von Ländern gedacht, die ein Working-Holiday-Abkommen mit Neuseeland haben, darunter Deutschland und Österreich. Der Hauptzweck Ihres Aufenthalts muss eine Urlaubsreise sein; Arbeiten und Studieren sind erlaubte Ergänzungen dazu.

Im Vergleich zu einem Visitor Visa bietet das Working Holiday Visa einige klare Vorteile. Sie können länger in Neuseeland bleiben als mit einem Standard-Besuchervisum, direkt mit dem Arbeiten beginnen und so oft ein- und ausreisen, wie Sie möchten, solange das Visum gültig ist.

  • Längerer Aufenthalt als mit einem Standard-Visitor-Visa
  • Sofort mit dem Arbeiten beginnen, ohne separate Arbeitserlaubnis
  • Unbegrenzt ein- und ausreisen, solange das Visum gültig ist
Rucksackreisender wandert durch neuseeländische Landschaft

Möchten Sie sich ein umfassenderes Bild von diesem Visum machen, lesen Sie den kompletten Ratgeber zum Working Holiday Visa für Hintergrundinformationen und praktische Tipps.

Working Holiday Visa Voraussetzungen: Altersgrenze

Als deutscher oder österreichischer Antragsteller müssen Sie zwischen 18 und 30 Jahren alt sein, um für das Working Holiday Visa infrage zu kommen. Diese Altersgrenze gilt für beide Staatsangehörigkeiten gleichermaßen.

Für den genauen Zeitpunkt, zu dem die Altersvoraussetzung geprüft wird, konsultieren Sie am besten die offizielle Website von Immigration New Zealand.

Nationalität: wer kommt infrage?

Nur Staatsangehörige eines Landes mit einem Working-Holiday-Abkommen mit Neuseeland können dieses Visum beantragen. Sowohl Deutschland als auch Österreich gehören zu den mehr als 40 Ländern mit einem solchen Abkommen. Für die Schweiz besteht derzeit kein Working-Holiday-Abkommen mit Neuseeland, sodass Schweizer Staatsangehörige dieses Visum nicht beantragen können.

Bei der Antragstellung benötigen Sie einen gültigen Reisepass Ihres eigenen Landes. Ohne einen gültigen deutschen oder österreichischen Reisepass können Sie den Antrag nicht einreichen.

Finanzielle Voraussetzungen: wie viel Geld müssen Sie haben?

Der erforderliche Betrag für den Lebensunterhalt hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für deutsche Antragsteller gilt ein Mindestbetrag von NZD $4.200, für österreichische Antragsteller ein Mindestbetrag von NZD $2.250, um die Kosten des Lebensunterhalts in Neuseeland zu decken.

Als Nachweis für ausreichende Geldmittel werden Bargeld, Reiseschecks, Bankschecks (Bank Drafts) und eine anerkannte Kreditkarte mit ausreichend verfügbarem Kreditrahmen akzeptiert.

Reisepass- und Reisedokumentanforderungen

Ihr Reisepass muss nach Ablauf Ihres Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein. Achten Sie darauf, rechtzeitig vor der Antragstellung zu prüfen, ob Ihr Reisepass diese Gültigkeit erfüllt.

Achten Sie außerdem darauf, dass die Angaben in Ihrem Reisepass exakt mit den Angaben übereinstimmen, die Sie in Ihrem Antrag eintragen. Abweichungen können zu Verzögerungen oder Problemen führen.

Gesundheit, Versicherung und Verhalten

Sie müssen bei guter Gesundheit sein und einen guten Leumund haben, um für das Working Holiday Visa infrage zu kommen. Eine umfassende Krankenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts ist dabei verpflichtend.

Immigration New Zealand kann Sie bitten, übersetzte Polizei- oder Gesundheitszeugnisse als Teil der Beurteilung vorzulegen. Außerdem müssen Sie einen guten Leumund nachweisen: Bei der Antragstellung müssen Sie etwaige Umstände oder Aktivitäten angeben, aktuell oder in der Vergangenheit, die die Entscheidung beeinflussen könnten, einschließlich einer Beteiligung an kriminellen Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen oder einer früheren Abschiebung.

Reisender prüft Reiseversicherungsunterlagen am Laptop

Einmalige Beantragung und Einreisefrist

Sie können das Working Holiday Visa für Neuseeland nur einmal erhalten, auch wenn Sie es damals nicht genutzt haben. Ein früherer, ungenutzter Antrag schließt einen neuen Antrag also aus.

Nach Ausstellung des Visums müssen Sie innerhalb von 12 Monaten zum ersten Mal nach Neuseeland reisen. Tun Sie dies nicht rechtzeitig, verfällt das Visum und Sie können nicht erneut einen Antrag stellen.

Was dürfen Sie mit diesem Visum tun und was nicht?

Sie benötigen kein Jobangebot, um das Working Holiday Visa zu beantragen. Sie dürfen für einen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder Dienstleistungsvertrags arbeiten, aber keine Festanstellung annehmen und auch kein eigenes Unternehmen führen.

Studieren oder eine Ausbildung absolvieren ist für insgesamt maximal 6 Monate während Ihres Aufenthalts erlaubt. Sobald Sie in Neuseeland angekommen sind, dürfen Sie außerdem so oft ein- und ausreisen, wie Sie möchten, solange das Visum gültig ist.

Für deutsche Antragsteller gilt eine maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten, für österreichische Antragsteller von 6 Monaten. Möchten Sie nach Ablauf Ihrer Working Holiday länger in Neuseeland arbeiten, benötigen Sie ein anderes Arbeitsvisum; einen Überblick über alle Arbeitsvisa für Neuseeland finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.

Junge Leute pflücken Äpfel in einer neuseeländischen Obstplantage

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Kosten und Bearbeitungszeit des Antrags

Die Antragskosten für das Working Holiday Visa betragen ab NZD $770, sowohl für deutsche als auch für österreichische Antragsteller. Zusätzlich zahlen Sie einen separaten Beitrag von NZD $100 für die International Visitor Conservation and Tourism Levy.

Bei deutschen und österreichischen Antragstellern werden 80 % der Anträge innerhalb von 2 Wochen bearbeitet. Planen Sie Ihre Abreise daher mit ausreichend zeitlichem Puffer.

PostenBetrag oder Frist
AntragskostenAb NZD $770
IVL-BeitragNZD $100
Bearbeitungszeit80 % der Anträge innerhalb von 2 Wochen (für Deutsche und Österreicher)

Wie beantragen Sie das Working Holiday Visa?

Der Antrag erfolgt vollständig online und auf Englisch, über ein Konto bei Immigration New Zealand. Sammeln Sie zunächst alle erforderlichen Dokumente, wie Ihren Reisepass, einen Nachweis über ausreichende Geldmittel, Ihre Krankenversicherung und etwaige Zeugnisse.

  1. Sammeln Sie Ihre Dokumente: Reisepass, Nachweis über Geldmittel, Krankenversicherung und etwaige Zeugnisse.
  2. Reichen Sie Ihren Antrag online über Ihr Konto ein und bezahlen Sie die Kosten.
  3. Warten Sie auf die Entscheidung von Immigration New Zealand.
  4. Prüfen Sie den Status über Ihr Konto; bei Genehmigung erhalten Sie ein eVisa.

Für ein vollständiges Schritt-für-Schritt-Vorgehen zu Ihrem Antrag verweisen wir gerne auf unseren ausführlichen Antragsratgeber, in dem jeder Schritt im Detail erläutert wird.

Hände tippen auf einem Laptop bei der Reiseplanung

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter kann man ein Working Holiday Visa für Neuseeland beantragen?

Sie müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein, um ein Working Holiday Visa für Neuseeland zu beantragen, unabhängig davon, ob Sie die deutsche oder österreichische Staatsangehörigkeit haben.

Benötige ich ein Jobangebot für das Working Holiday Visa?

Nein, Sie benötigen kein Jobangebot, um das Working Holiday Visa zu beantragen; nach Ihrer Ankunft können Sie frei nach Arbeit suchen.

Wie viel Geld muss ich auf meinem Konto haben?

Der erforderliche Betrag hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab: Für deutsche Antragsteller sind es mindestens NZD $4.200, für österreichische Antragsteller mindestens NZD $2.250.

Kann ich das Working Holiday Visa zweimal beantragen?

Nein, Sie können das Working Holiday Visa für Neuseeland nur einmal erhalten, auch wenn Sie es damals nicht genutzt haben.

Ist eine Krankenversicherung für das Working Holiday Visa verpflichtend?

Ja, eine umfassende Krankenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts ist beim Working Holiday Visa verpflichtend.

Wie lange darf ich mit diesem Visum in Neuseeland bleiben?

Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt für deutsche Antragsteller 12 Monate und für österreichische Antragsteller 6 Monate.

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