NZeTA Neuseeland

Ab dem 1. Oktober 2019 ist es zwingend erforderlich, sich vor Ihrer Reise ein „Electronic Travel Authority“ (ETA) für Ihre Reise nach Neuseeland zu beantragen, auch bekannt als NZeTA Neuseeland. Sie können ganz einfach online eine Reisegenehmigung beantragen und erhalten fast sofort eine Benachrichtigung darüber, ob Ihnen der Zugang nach Neuseeland gewährt wurde. Wenn er genehmigt wurde, ist Ihr NZeTA 2 Jahre lang gültig. Wenn Sie innerhalb dieser 2 Jahre einen neuen Reisepass beantragen, können Sie die NZeTA in Ihren neuen Reisepass übertragen.

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Sichere Bezahlung mit Sofort, Kreditkarte oder PayPal

Dieser NZeTA-Antrag gilt nur für Länder, die bereits ohne Visum nach Neuseeland reisen dürfen, deutsche, österreichische und schweizerische Passhalter sind durch diese Länder abgedeckt, sodass sie verpflichtet sind, die ETA vor Ihrer Reise nach Neuseeland online zu beantragen.

Kurtaxe (Toerism Levy)

Neben einer elektronischen Reisebehörde hat Neuseeland auch die Einführung einer Touristensteuer beschlossen, die als Toerism Levy bekannt ist. Diese Steuer ist ab dem 1. Oktober 2019 auch für Deutsche, Österreicher und Schweizer verpflichtend und muss gleichzeitig mit Ihrer NZeTA beantragt werden. Die „Toerism Levy“ hat auch die gleiche Gültigkeit von 2 Jahren oder so lange wie die Gültigkeit Ihres Reisepasses.

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Warum gibt es eine NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority)?

Mit der Einführung der NZeTA folgt Neuseeland dem Beispiel anderer Länder wie den Vereinigten Staaten und Kanada, in denen diese Form der Reisegenehmigung seit einiger Zeit in Kraft ist. Der Vorteil einer „Electronic Travel Authority“ für Neuseeland ist, dass Sie bereits im Voraus eingecheckt haben und der Grenzübergang schneller ist. Ein genehmigter Antrag garantiert jedoch nicht den Zugang zu Neuseeland. Bei der Einreise müssen Sie noch durch die Einwanderungsbehörde gehen, wo noch entschieden werden kann, dass Ihnen die Einreise in das Land verweigert wird.

Kosten für NZeTA und International Visitor Conservation and Tourism Levy

Die offiziellen Kosten für eine „Electronic Travel Authority“ (NZeTA) für Neuseeland betragen NZ$23 (oder NZ$17, wenn Sie diese über eine App beantragen). Zusätzlich zu den Kosten der NZeTA gibt es auch eine Kurtaxe (International Visitor Conservation and Tourism Levy), die 100 NZ$ beträgt. Diese Kosten können über die offizielle Website per Kreditkarte bezahlt werden.

Fordern Sie rechtzeitig Ihre NZeTA und Toerism Levy für Neuseeland an

Es ist wichtig, dass Sie Ihre NZeTA-Anträge für Neuseeland rechtzeitig ausfüllen. In den meisten Fällen wird Ihr Antrag auf ein Electronic Travel Authority sofort genehmigt. Es gibt jedoch immer Ausnahmen, so dass Sie bei rechtzeitiger Antragstellung die Möglichkeit haben, bei Ablehnung Ihres NZeTA-Antrags ein weiteres Visum bei der Botschaft zu beantragen.

Wie bereits erwähnt, gilt als Stichtag der 1. Oktober 2019. Wenn Sie nach dem 1. Oktober reisen, sind Sie verpflichtet, eine NZeTA zu beantragen, auch wenn Sie die Reise vor dem 1. Oktober 2019 gebucht haben. Ab dem 1. Juli 2019 ist es möglich, einen Antrag zu stellen. Dies gilt auch für die obligatorische Tourismusabgabe (International Visitor Conservation and Tourism Levy).

Bewerbungen auf Deutsch

Wenn Sie Ihren NZeTA-Antrag und die Toerism Levy für Neuseeland auf Deutsch ausfüllen möchten, bieten wir Ihnen diese Option auch an. Sie können auch mit Sofort, Kreditkarte, Paypal und anderen deutschen, österreichischen und schweizerischen Zahlungsmethoden bezahlen.

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